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AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltungsbereich Allround Domains (nachfolgend: ''Auftragnehmer'' oder ''Gesellschaft'') erbringt ihre Leistungen ausschließlich für gewerbliche Kunden (nachfolgend: ''Auftraggeber'') und ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (''AGB''). Entgegenstehende AGB des Auftraggebers erkennt Allround Domains nicht an. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Auftragnehmerin sie schriftlich bestätigt. Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich der Geschäftsbedingungen hinausgehen. Vertragsgegenstand Die Auftragnehmerin bietet technische Dienstleistungen im Internet an und stellt Technik für Domainregistrierung, Webspace, Nameservice, sowie umfangreiche Software / Tools zur Verfügung. Die Auftragnehmerin bietet insbesondere unter 'Allround Domains' die Registrierung von Top Level Domains ("TLDs") bei zahlreichen Vergabestellen bzw. Vertragspartnern an. Die Gesellschaft bietet eine Plattform an, über die Resellern und Großauftraggebern direkten Zugriff auf die Registrierung und Verwaltung von Domains über nur ein Handle nehmen können. Der Auftraggeber kann alle Anträge zur Registrierung noch nicht an Dritte vergebener Domains per E-Mail oder Template absenden und bekommt alle dafür notwendigen Zugänge und Zugangsdaten. Er erhält die Möglichkeit, zu marktgerechten Konditionen die Technik des Auftragnehmers zu nutzen. Bei Einführung einer neuen TLD in das Angebot des Auftragnehmers kann das Registrierungsverfahren unter Umständen bis zur Einbindung in den bestehenden Robot (E-Mail / Template) variieren. Die Auftragnehmerin garantiert bei allen Leistungen, wie Domains, Nameserver, Robotersysteme, Standleitungen und Servern eine Verfügbarkeit von 99 %. Die Gesellschaft ist bestrebt, über hohe interne Qualitätsstandards jedwede Beeinträchtigungen zu vermeiden. Sollten diese dennoch auftreten, so werden sie im Regelfall durch Einsatz von Supportpersonal unverzüglich beseitigt. Der Auftraggeber ist jedoch zur umgehenden Meldung verpflichtet. Er bestätigt ferner die Kenntnis der Risiken vollautomatisierter Registrierungsverfahren und der Gefahr von Missbrauch in Bezug auf seinen Nutzerzugang. Bereitgestellte Tools und Programme sind urheberrechtlich geschützt und werden nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. |
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Verhaltenspflichten des Auftraggebers, Vergaberichtlinien | Die Auftragnehmerin bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, Domains wie ein Registrar zu registrieren und zu verwalten ("Direkt-Registrierungsservice"). Der Auftraggeber hat sich daher an die für Registrare geltenden Pflichten und Verfahrensweisen zu halten. Für .de-Domains gelten die Vergaberichtlinien und Registrierungsbedingungen der DE-NIC (einsehbar unter http://www.denic.de). Für andere Top Level Domains gelten die jeweiligen Vergaberichtlinien und Registrierungsbedingungen der ICANN (www.icann.org) und der jeweiligen Registries (VeriSign, Afilias, NeuLevel, Switch, NIC-AT, Keysystems, SITA, Global Name Registry, NCBA, MuseDoma, RegistryPro, RAI, ES-NIC, DNS.BE, SIDN, DNS-LU, NIC-SE, NIC-FI, NORID-NO, NIC-DK, NIC-HU, NIC-PL, NIC-RO, SamoaNIC.WS, E-NIC.CC, NIC.AG, EE-Net.EE, DNS.PT, NIC.MC, .tv-Corporation). Die Registrare/NICs der country code TLDs können Sie unter www.Allround-Domains.de: internationale Domains erreichen. Die entsprechenden URLs der Registrare/NICs der generischen TLDs erreichen Sie über www.icann.org : new TLDs. Der Auftraggeber wird als Tech-C (technischer Kontakt) eingetragen. Bei automatischen Beantragungsverfahren werden einheitliche vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte RIPE Handles eingetragen. Die Veröffentlichung der Daten der Nutzungsberechtigten bei RIPE ist zwingend vorgeschrieben. Bei vollautomatischen Bearbeitungsverfahren ist die Auftragnehmerin berechtigt, sich selbst vorab in die so genannten Description- und Registrar-Handles einzutragen. Nach Abschluss der Registrierung oder nach Zahlungseingang erfolgt die Umschreibung auf den Auftraggeber. Falls keine Registration Handles zur Verfügung stehen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, selbst Handles bei den jeweiligen Organisationen (z.B. Core, ICANN, u.s.w.) im Namen des Auftraggebers zu beantragen. Der Auftraggeber wird als Vertretung der Gesellschaft bei jedem jeweiligen NIC autorisiert und erhält die notwendigen Zugangsdaten sowie ein Passwort, um Domain-Registrierungen, MX-Anträge, Providerwechselanträge, und Updates vorzunehmen. Eine Weitergabe von Passwörtern und Zugangskennungen an Unbefugte sowie eine missbräuchliche Verwendung durch den Kooperationspartner ist bei Euro 5.000.- Konventionalstrafe - zahlbar an den Auftragnehmer - untersagt. Die Auftragnehmerin kann einen darüber hinausgehenden Schaden geltend machen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Der Auftraggeber ist gegenüber seinem Endkunden und güber Dritten für die Verwaltung der Domain vollständig verantwortlich. Er überprüft insbesondere geltend gemachte Drittrechtsverletzungen und ergreift die erforderlichen Maßnahmen. Er ist ferner verpflichtet, seine Auftraggeber entsprechend einzuweisen und durch einen kompetenten Support dafür Sorge zu tragen, dass die Auftragnehmerin nicht durch Support, Recherche- und sonstigen Reklamationsaufgaben belastet wird. Die Auftragnehmerin kann dem Auftraggeber den ihm entstandenen Bearbeitungsaufwand berechnen, soweit dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Allround Domains Angebot gilt für den Auftraggeber und dessen Auftraggeber, eine Weitergabe der Leistungen an weitere Wiederverkäufer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. |
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Vergütung, Zahlungsbedingungen Für Domainregistrierung und sonstige Dienstleistungen gelten die jeweils aktuellen Preise entsprechend der Preisliste von Allround Domains. Sollten sich Preisänderungen bei einer oder mehreren Registries (Registrierstellen, bzw. NICs) ergeben, so ist die Auftragnehmerin berechtigt diese Preisänderungen an den Auftraggeber weiterzufakturieren. Die auf einzelne Domains spezifisch anfallenden Beschaffungskosten wie z. B. die Erhebung spezieller Kontoführungsgebühren ins Ausland können an den Auftraggeber weiterberechnet werden. In keinem Fall ist die Auftragnehmerin zu verpflichten Leistungen und Produkte unter ihrem Einkaufspreis abzugeben. Dies gilt auch für eventuelle Fehler bei Preisübermittlungen. Die Auftragnehmerin muss in der Regel vor Neuregistrierungen und Verlängerungen von TLDs Registrierungsgebühren an die jeweiligen Vergabestellen abführen. Der Auftraggeber ist daher grundsätzlich verpflichtet, sämtliche Registrierungsgebühren an den Auftragnehmer im Voraus zu überweisen. Er erhälthält über ein durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestelltes Tool Einsicht auf sein Konto und die anstehenden Zahlungsverpflichtungen für Folgeverträge. Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber ein internes Konto zum Ausgleich dieser Gebühren zur Verfügung. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass dieses Konto für die Bezahlung anstehender Verlängerungen und Neuregistrierungen einschließlich der Kosten für die Abbuchungsprozesse ausreichend Guthaben enthält. Die Auftragnehmerin führt Neuregistrierungen und Verlängerungen nur durch, soweit die Gebühren durch das Konto gedeckt sind. Soweit das Konto des Auftraggebers keine ausreichende Deckung zur Verlängerung aller fälligen Domaingebühren für Folgeperioden aufweist, erfolgt eine systemseitige Verlängerung von Domains in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit bis zum vollständigen Verbrauch des Guthabens. Bei gleicher Domainfälligkeit werden Domains im Ermessen des Auftragnehmers verlängert. Es empfiehlt sich daher, das Guthaben stets mit einem Sicherheitszuschlag zu führen. Werden Verlängerungen oder Neuregistrierungen mangels Guthaben nicht durchgeführt, haftet die Auftragnehmerin nicht für etwaige Schäden. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber die mangelnde Deckung mitzuteilen. Etwaige Preiserhöhungen der jeweiligen Vergabestelle wirken unmittelbar gegenüber dem Auftraggeber. Auf jedem Zahlungsbeleg sind die Kundennummer und die Rechnungsnummer sorgfältig zu vermerken. für falsche Angaben haftet der Auftraggeber. Die Auftragnehmerin weist darauf hin, dass Zahlungen einzelner Domains ohne korrekte Angabe von Auftraggeber- bzw. Rechnungsnummern nicht zugeordnet werden können, und dass es durch falsche Angaben zum Verlust von Domains kommen kann. Sonstige nicht verbrauchsabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar. Die Preise ausländischer Domains werden grundsätzlich in Euro angegeben. Die Preisliste kann einmal monatlich den Währungsschwankungen angepasst werden. Die Auftragnehmerin hat das Recht, die Preise für alle oder ausgewählte ausländische Domains nach einer Vorankündigung von vier Wochen auf die jeweilige Landeswährung umzustellen. Zahlungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer werden in diesem Fall zu den amtlichen Schlusskursen des jeweiligen Tages des Zahlungseingangs auf dem Konto des Auftragnehmers umgerechnet. Alle im Vertrag genannten Preise verstehen sich in Euro, sofern sie nicht ausdrücklich mit einer anderen Währung ausgezeichnet sind. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. Bei Vertragsabschluss entgeltfrei angebotene Dienstleistungen können nach vorheriger Bekanntgabe kostenpflichtig gemacht werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht von vier Wochen nach Kenntniserlangung für diese Dienstleistung zu. Auf jedem Zahlungsbeleg sind die Kundennummer und die Rechnungsnummer sorgfältig zu vermerken. Für falsche Angaben haftet der Auftraggeber. Die Auftragnehmerin weist darauf hin, dass Zahlungen einzelner Domains ohne korrekte Angabe von Auftraggeber- bzw. Rechnungsnummern nicht zugeordnet werden können, und dass es durch falsche Angaben zum Verlust von Domains kommen kann. Die Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Wege. Sofern der Auftraggeber die Zusendung einer Rechnung in Papierform begehrt, wird Hierfür eine Bearbeitungsgebühr von Euro 2,56 pro Vorgang erhoben. |
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Zahlungsrückstand Zahlt der Auftraggeber Entgelte nicht zum Fälligkeitstermin, ist die Auftragnehmerin ohne weitere Ankündigung berechtigt, von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und den jeweiligen Dienst zu sperren oder einzustellen. Der Auftraggeber bleibt für den Zeitraum der Sperrung zur Zahlung der Entgelte verpflichtet. Bei Nichtzahlung von Domaingebühren, insbesondere bei anstehenden Verlängerungen, ist die Auftragnehmerin berechtigt die Domains wahlweise in den Transit zu geben oder zu schliessen (Close). Zahlungen des Auftraggebers müssen dabei durch den Auftragnehmer nicht einzelnen Domains zugeordnet werden, sondern beziehen sich anteilig auf die gesamten offenen Posten. Zahlungsbestimmungen des Auftraggebers sind nicht wirksam. Sofern der Auftraggeber sich mit seinen Entgelten im Zahlungsverzug befindet, ist die Auftragnehmerin berechtigt, diese dem Vorauszahlungskonto für Domaingebühren zu belasten. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB verpflichtet. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Mahnkosten in Höhe von Euro 10,00 je Mahnung und, sofern zutreffend, Euro 10,00 je unberechtigter Rücklastschrift zu verlangen. Sperrt die Auftragnehmerin einen Dienst berechtigt wegen Zahlungsverzugs, kann die Auftragnehmerin die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 100,00 abhängig machen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Auftragnehmer jeweils unbenommen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis eines geringeren Schadens jeweils frei. Zur Vermeidung von Ausfällen, geschäftsbedrohenden Zuständen oder Datenverlusten bei Endkunden ist die Auftragnehmerin berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, sich im Falle der Kündigung, Nichterreichbarkeit, Insolvenz oder der Zahlungsunfähigkeit direkt mit den Endkunden des Auftraggebers in Verbindung zu setzen und vertragliche Vereinbarungen zur Aufrechterhaltung des reibungslosen Geschäftsbetriebes der Endkunden zu treffen. |
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Inhalte, Störungen des Regelbetriebsverhaltens, E-Mail Der Auftraggeber versichert, dass die Anmeldung seiner Domains und die Veröffentlichung der Inhalte keine Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere gegen Markenrecht, Namensrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht, oder gegen die guten Sitten darstellen und keine pornografischen, rechtsextremen oder rassistischen Inhalte enthalten. Wird dem Auftraggeber bekannt, dass Domainnamen oder Inhalte von Web-Seiten seiner Auftraggeber Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrig sind, ergreift er geeignete Maßnahmen, um die Rechtsverletzung zu beenden. Anzeigen von Rechtsverletzungen, die bei die Auftragnehmerinin eingehen, leitet dieser ungeprüft weiter. Eine Verpflichtung zur Information oder Weiterleitung besteht nicht. Macht ein Dritter geltend, dass er sich bereits an den Auftraggeber gewandt und dieser nicht reagiert hat, kann die Auftragnehmerin die entsprechenden Domains und Web-Seiten sperren oder löschen. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin in diesem Fall von allen etwaigen Schadensersatzverpflichtungen frei und ist zur weiteren Bezahlung der gesperrten Dienste verpflichtet. Jede Nutzung der von der Auftragnehmerin bereitgestellten Hard- und Software ist ausschließlich für den Auftraggeber und für einen üblichen Nutzungsumfang gedacht. Jeglicher Mißbrauch, wie maschinelles Auslesen, Grabbing, etc. führt zur sofortigen Zugangssperre. Die Auftragnehmerin behält sich vor, Inhalte, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Server beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden. Dies gilt insbesondere für CGI Module außerhalb der vorhandenen Programmbibliothek. Die Auftragnehmerin ist berechtigt nach einer Frist von 30 Tagen nicht abgerufene E-Mails vom Server zu löschen. Die Größe einer E-Mail darf das Volumen von 15 MByte nicht überschreiten. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für Teilnehmer im Internet die Möglichkeit besteht von der Übermittlung unverschlüsselter Daten Kenntnis zu erlangen. Der Auftraggeber geht das Risiko ein. |
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Vertragsdauer, Kündigung, Laufzeiten der Domains Für Dienstleistungen (Server, Webhosting u.a.) ergeben sich Laufzeiten und KündigungsMöglichkeiten aus den Produktbeschreibungen. Nach Beendigung eines Dienstleistungsvertrages werden die Daten vier Wochen lang gespeichert und danach gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Vertragslaufzeit einer Domain beträgt in der Regel 12 Monate, sofern im Bestellvorgang nicht abweichend angegeben. Falls nichts anderes vereinbart oder beim Bestellvorgang ausgewiesen, verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate, falls nicht sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Haftung Die Auftragnehmerin haftet nicht für die über seine Dienübermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Die Auftragnehmerin haftet bei einfacher Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder von Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Dies gilt für die vertragliche und außervertragliche Haftung. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz von vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und der Höhe nach auf den Auftragswert, bei Dauerschuldverhältnissen auf das Entgelt, welches der Auftraggeber in dem dem Schadensfall vorangegangenen Jahr geleistet hat, höchstens jedoch auf Euro 1.000 je Schadensfall und max. Euro 5000 je Kunde begrenzt. Im Übrigen sind vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche sowohl gegenüber dem Auftragnehmer, als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit. Bei Verlust von Daten (einschließlich Programmen) haftet die Auftragnehmerin nur für denjenigen Aufwand zu deren Wiederherstellung, der anfällt, wenn der Auftraggeber die Daten ordnungsgemäß gesichert hat. |
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Domainverwaltung, Registrar- und Providerwechsel Der Auftraggeber hat den Domaininhaber / AdminC stets von allen in Zusammenhang mit seiner Domain stehenden Veränderungen zu informieren, die schriftliche Genehmigung des Domaininhabers ist einzuholen. Dies ist insbesondere bei Providerwechselanträgen zu berücksichtigen, da beim Providerwechsel wesentliche Veränderungen bezüglich Firmenausfallrisiko, technischem Support, Nameserver-Stabilität und Bereitschaftsdienst möglich sind. Sog. Massen- oder Sammel-Providerwechsel sind wegen der erhöhten Fehlergefahr und mangelnder ÜberprüfungsMöglichkeiten ausgeschlossen. Providerwechselanträge (Konnektivitätskoordination / Domaintransfer) durch Late-ACK (Verspätete Zustimmung) durchgeführt werden. Ein Providerwechselantrag muss also nur einmal gestellt werden. Das mehrfache Stellen eines Providerwechselantrages ist nicht sinnvoll. Es verursacht vermeidbare Kosten und kann daher durch die Auftragnehmerin weiterberechnet werden. Der Auftraggeber hat Kenntnis, dass nach jedem Providerwechselantrag (intern wie extern) ein Update veranlasst werden muss. Bei Tools oder automatisierten Scripten für die Beantragung oder Veränderung von Domaininhalten und Registrar-Handles ist der Auftraggeber zur Überprüfung aller domainbezogenen Daten verpflichtet. Fehleintragungen sind innerhalb von zwei Tagen schriftlich nachweislich zu reklamieren. Für Fehleintragungen ist der Auftraggeber haftbar. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Durchführung eines Providerwechsels selbst verantwortlich. Reklamationen bezüglich Providerwechseln sind per Einschreiben an die Geschäftsleitung zu senden, von da ab ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von zehn Tagen zu rechnen. Die übliche Bearbeitungszeit liegt zwischen 14 Tagen und vier Wochen, kann jedoch nicht garantiert werden. Beim Providerwechsel ist zu beachten, dass gewisse Formvorschriften und IdentifikationsMöglichkeiten einzuhalten sind. Die gleichen Formvorschriften gelten für die Änderungen von Nameservereinträgen, sowie die Veränderungen von Weiterleitungen (Redirect). Auch hier sind die Vorschriften einzuhalten, bzw. diese Formulierungsvorschläge zu verwenden. Falls der Auftraggeber eigene Formulierungen verwendet, haftet er für Missverständnisse und Interpretationsfehler sowie den Folgen daraus. Bei einem Providerwechsel ist es wichtig, dass zuerst der Providerwechselantrag gestellt wird und anschließend die Zustimmung erfolgt. Zustimmungsaufträge ohne Providerwechselantrag können nicht zugeordnet werden und sind somit wirkungslos. Es ist nicht zumutbar bei der Bearbeitung alte Auftragsstapel des Domaininhabers durchzuarbeiten. Entscheidend ist die Zustimmung des Domaininhabers. Diese muss im Original vorliegen, vertretungsweise Unterzeichnungen sind nicht rechtsgültig. Die Auftragnehmerin hat Anspruch auf Originalformulare. Aufträge per Fax, die in schlecht verwertbarem Zustand eingehen, darf die Auftragnehmerin verwerfen. Zu einer Rückmeldung ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, was bei schlechtleserlichen Aufträgen ohnehin nicht möglich ist. Wichtig ist ebenfalls der Vermerk darüber, zu welchem NIC-Mitglied der Providerwechsel gehen soll, da sonst möglicherweise einem völlig falschen Parallelantrag zugestimmt wird und die Domain außerhalb der Kontrolle des rechtmäßigen Inhabers gerät. Die Auftragnehmerin kann bei wichtigen Zustellungen, wie z.B. Providerwechselanträgen, Schließungsanträgen (CLOSE), Reklamationen etc. auf den Zustellungsnachweis per Einschreiben bestehen, sollte der Verdacht bestehen, dass mit Zustimmungen per Fax u. per E-Mail Missbrauch getrieben wird, bzw. unangemessene Rechtssituationen konstruiert werden sollen. |
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Schließung von Domains (Haftungserklärung) Der Auftraggeber wurde darüber aufgeklärt, dass die Schließung von Domains nur mit schriftlicher Zustimmung des Domaininhabers erfolgen darf. Bei unrechtmäßiger Schließung einer Domain kann es zu erheblichen Schadensersatzforderungen kommen. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer hiermit bevollmächtigt Schließungs- und Providerwechselaufträge selbst durchzuführen, wobei der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Verpflichtungen und Schadensersatzansprüchen diesbezüglich freistellt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt die Handlungen des Auftraggebers zu überprüfen und die vorgenannte Vollmacht jederzeit zu widerrufen. Sollte der Auftraggeber in Zahlungsrückstand geraten und Domainschließungen können nicht vornehmen oder vornehmen , ist Die Auftragnehmerin dazu berechtigt. Er kann sich in diesem Zusammenhang mit den Domaininhabern in Verbindung setzen und / oder durch Transit- oder ähnliche Verfahren Schadensminderung betreiben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei den meisten internationalen Domainregistrierungsstellen im Falle der Nichtzahlung zu einem automatischen Ablauf der Registrierfrist und danach zur Domainfreigabe kommt. Sonstige Bestimmungen Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen. |
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.de |
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3,47 €/Jahr* |
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.eu |
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13,08 €/Jahr* |
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.com |
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6,19 €/Jahr* |
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.net |
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4,56 €/Jahr* |
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.org |
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6,19 €/Jahr* |
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.info |
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6,40 €/Jahr* |
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.tv |
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24,49 €/Jahr* |
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.at |
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11,89 €/Jahr |
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.name |
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6,78 €/Jahr |
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.cc |
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19,84 €/Jahr |
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